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Wir für Sie

Für Banken und Finanzinstitute erstellen wir Verkehrswert- und Beleihungswertgutachten, prüfen Bautenstände und unterziehen Drittgutachten und Baukosten einer kritischen Betrachtung (Plausibilitätsprüfung). Wir bewerten große Portfolien mit Immobilienbeständen und orientieren uns dabei an den Bewertungsprozessen der Bank.

Immobilie Darlehensvergabe

Darlehensvergabe

  • fundierte Entscheidungsgrundlage

  • Grundlage zur Bestimmung der maximalen Darlehenshöhe und -konditionen

Wertfeststellung von Immobilienbeständen

Wertfeststellung von Immobilienbeständen

  • bei Bilanzierung nach HGB oder IFRS

  • bei Fusionen oder Übernahmen

Immobilie Refinanzierung

Refinanzierung

 

  • Reduzierung der Eigenkapitalunterlegung

  • Vergabe von Pfandbriefen

Immobilie Steuerangelegenheiten

Steuerangelegenheiten

 

  • bei Übertragung von Immobilien

  • Aufteilung nach Boden- und Gebäudewert

Immobilie Kauf oder Verkauf von Darlehensforderungen

Kauf oder Verkauf von Darlehensforderungen

  • Grundlage bei der Bestimmung des Kauf- bzw. Verkaufspreises

  • Einschätzung der Risiken

Immobilie Wertermittlung

Sonstiges

 

  • ​Ausübung Vorkaufsrechte

  • Einflüsse auf den Wert einer Immobilie durch Rechte am Grundstück ​​

Immobilienbewertungen für Kreditinstitute

Unsere Leistungen

1

Beleihungswert-ermittlung

  • über die gesamte Darlehenslaufzeit

  • ungeachtet der natürlich auftretenden Marktschwankungen

Die Philosophie des Beleihungswertes besagt, dass ein derart ermittelter Wert über die gesamte Darlehenslaufzeit, ungeachtet der natürlich auftretenden Marktschwankungen, im freihändigen Wiederverkauf der Immobilie zu erzielen sein muss. Der Beleihungswert liegt daher zum Zeitpunkt der Ermittlung mit deutlichem Abstand unter dem stichtagsbezogenen Marktwert und darf während der gesamten Darlehenslaufzeit keiner positiven Wertanpassung unterliegen. Aufsichtsrechtliche Vorgaben fordern, den Marktwert und Beleihungswert in regelmäßigen Abständen zu überwachen. Bei ungewöhnlich starken negativen Marktschwankungen ist auch der Beleihungswert zu überprüfen und gegebenenfalls zu mindern.

2

Wertindikation

Die Wertindikation dient einer guten ersten Orientierung.

Rechte, Lasten und Besonderheiten der Immobilie bleiben in der Kurzbewertung jedoch unberücksichtigt. 

3

Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB

  • gesetzeskonform

  • zertifiziert

  • anerkannt

Der Verkehrswert, gleichbedeutend zu Marktwert, wird im Baugesetzbuch (BauGB) beschrieben als ein bestimmter Preis eines Grundstücks, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Das Gutachten benötigen Sie zum Beispiel für das Finanzamt, für gerichtliche Auseinandersetzungen, für die Überführung von Betriebs- und Privatvermögen, zur Bilanzierung von Immobilien gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) oder IFRS

4

Wertermittlungen nach

§ 24 BelWertV (Kleindarlehen)

Die BelWertV sieht Erleichter-ungen bei der Wertermittlung für die standardisierte private Wohnungsbaufinanzierung in Deutschland vor. Mit diesen Erleichterungen kann der Kreditvergabeprozess in diesem risikoarmen Geschäftszweig effizient gestaltet werden, ohne dass die strengen Prinzipien der Beleihungswertermittlung verletzt werden.

5

Gutachterliche Stellungnahme

  • ​​analysiert individuelle Fragestellungen​​

Gutachterliche Stellungnahmen haben als Zielsetzung, den Empfänger der Berichterstattung in die Lage zu versetzen sich eine fundierte Meinung zu bilden.

Wir analysieren für Sie individuelle Sachverhalte, stellen Transparenz her, wägen Argumente gegeneinander ab und präsentieren Ihnen eine Grundlage für Ihre abschließende Beurteilung. 

Durch die fallweise Auswahl von zusätzlichen Experten sorgen wir dafür, dass jeder Auftrag mit hoher Expertise und Qualität interdisziplinär umgesetzt wird.

Im Rahmen der gutachterliche Stellungnahme geben wir auch eine zweite Meinung zu vorliegenden Immobiliengutachten ab.

6

Bestandsaufnahme

Wir überprüfen und erstellen Wohn- und Nutzflächenberechnungen sowie Grundrisszeichnungen. Wir besorgen fehlende Unterlagen wie Baugenehmigungen, Grundbuchauszüge, Alt- und Baulastenauskunfte.

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